Mering (86415)
ERSCHLIESSUNG. Vollständige Erschließung über die ausgebaute Bertha-Benz-Straße, eine Gemeindestraße innerhalb des Gewerbeparks. Die öffentliche Erschließung und die im Kaufvertrag von 2020 genannten Beiträge sind bezahlt; Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich Strom und Telekommunikation sind hergestellt, ein Grundstücksanschluss Gas ist ausgewiesen. Die Herstellung und Weiterführung der privaten Anschlüsse auf dem Grundstück trägt der Käufer. Lage und Anzahl der Anschlüsse an der Grundstücksgrenze teilen wir auf Anfrage mit.
ZUSTAND. Unbebaut. Die Fläche ist verdichtet und geschottert, vollständig befahrbar und wird derzeit als Lagerfläche zwischengenutzt; Abbruch- oder Rodungskosten fallen nicht an. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 67 und ist nach Maßgabe von dessen Festsetzungen bebaubar, ohne dass ein weiteres Bauleitplanverfahren erforderlich wäre. Zum Besitzübergang wird die Fläche vollständig geräumt übergeben.
ZUSCHNITT. Weitgehend ebenes Gelände mit gut nutzbarem, tiefem Zuschnitt und langer Straßenfront nach Osten. Die Front bietet gute Voraussetzungen, mehrere Zufahrtsbereiche zu planen – etwa zur Trennung von Anlieferung und Mitarbeiterverkehr; die konkrete Ausführung ist mit dem Markt Mering abzustimmen. Für Rangier- und Ladeflächen bleibt ausreichend Raum.
ADRESSEN. Dem Grundstück sind bereits zwei Hausnummern zugeteilt (Bertha-Benz-Straße 1 und 3) – ein gutes Ausgangszeichen für eine spätere Teilung in zwei Grundstücke von jeweils rund 2.030 m². Die vermessungs- und baurechtliche Umsetzung ist im Zuge der Projektplanung zu prüfen. Interessant für Betriebe, die zunächst nur eine Teilfläche benötigen, sowie für Gewerbe- und Handwerkerhof-Konzepte.
| Status | Zu verkaufen |
|---|---|
| Objekttyp | Grundstück |
| Ort | 86415 Mering |
| Kaufpreis | 807.940 € |
| Provision | 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. |
| Verfügbar ab | nach Vereinbarung / kurzfristig |
| Objektnummer | 07-320-26 |
MIKROLAGE. Das Grundstück liegt am Eingang des Gewerbeparks „Mering West“ auf der Westseite der Bertha-Benz-Straße. Über die gesamte, ungewöhnlich lange Straßenfront ist es sichtbar und anfahrbar – ein Vorteil für Betriebe mit Kundenverkehr ebenso wie für Anlieferung. Nach Westen grenzt das Grundstück an die Randeingrünung des Plangebiets, es liegt also nicht zwischen zwei Nachbarn eingebaut. Das Gelände ist weitgehend eben.
DER GEWERBEPARK. „Mering West“ ist das jüngste, planmäßig entwickelte Gewerbegebiet des Marktes Mering mit klarem Ansiedlungsschwerpunkt auf klein- und mittelständischem Gewerbe. Die Nachbarschaft ist gewerblich geprägt und umfasst Handwerk, Produktion und Dienstleistung. Der Standort ist damit auf klassische gewerbliche Nutzungen ausgerichtet und bietet sich insbesondere für Betriebe mit Werkstatt-, Lager- oder Produktionsflächen an.
DER ORT. Mering ist Markt im Landkreis Aichach-Friedberg mit rund 15.000 Einwohnern und grenzt unmittelbar an den Wirtschaftsraum Augsburg. Der gewachsene Ortskern bietet Versorgung, Schulen und Kinderbetreuung – für die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern ein Standortfaktor, der oft unterschätzt wird.
STRASSE. Die B2 führt unmittelbar an Mering vorbei. B17 und B300 sind in etwa 15 Fahrminuten erreichbar, die A8 in Richtung München und Stuttgart in etwa 20 Minuten. Der Flughafen München ist über die A8 in gut einer Stunde erreichbar. Alle Zeitangaben verstehen sich als Richtwerte je nach Verkehrslage.
SCHIENE. Mering hat einen zentral gelegenen Bahnhof, dazu den barrierefreien Haltepunkt St. Afra. Augsburg, München und Weilheim sind umsteigefrei erreichbar. Ergänzt wird das durch einen Busbahnhof und rund zwanzig Haltestellen im Augsburger Verkehrsverbund. Für Betriebe, die Fachkräfte aus dem Großraum Augsburg und München suchen, ist die Anbindung ohne Auto ein echtes Argument.
Ungefähre Lage (Umkreis). Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
GRUNDBUCH. Amtsgericht Aichach, Grundbuch von Mering, Blatt 11788, amtliche Fläche 4.060 m². Abteilung II: beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Marktes Mering (Abwasserkanalleitungsrecht), vom Käufer zu dulden; der Leitungsverlauf ist bei der Bauplanung zu berücksichtigen. Abteilung III war beim Erwerb lastenfrei; aktueller Auszug angefordert.
BEITRÄGE – SCHRIFTLICH BESTÄTIGT. Auskunft des Marktes Mering vom 12.08.2026: Die Kosten der erstmaligen Herstellung der Straßen wurden mit dem Kaufvertrag 2020 abgelöst, es entstehen keine Kosten mehr. Ebenso abgelöst sind die Herstellungsbeiträge für Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage; diese Ablöse bezieht sich auf die zulässige Geschossfläche. Auch hier sind keine Beiträge zu erwarten. Vom Käufer zu tragen bleiben der Wasser-Grundstücksanschluss außerhalb des öffentlichen Straßengrundes, die Grundstücksentwässerung ab Revisionsschacht, private Anlagen für Strom, Wärme und Telekommunikation sowie Beiträge aus einer vom B-Plan abweichenden Bebauung.
OBERFLÄCHENWASSER. Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern; Versickerungsflächen sind einzuplanen.
PLANUNGSRECHT. B-Plan Nr. 67, Fassung 16.05.2019, ist rechtskräftig; zwei zwischenzeitliche Änderungen betreffen dieses Grundstück nicht (Markt Mering, 12.08.2026). Nicht zulässig sind Wohnungen einschließlich Betriebsleiterwohnungen, Einzelhandel mit Nahversorgungs- und Innenstadtsortimenten, Vergnügungsstätten, Beherbergung sowie Anlagen für sportliche, gesundheitliche, kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke. Untere Bezugshöhe OK Rohfußboden EG mindestens 508,0 m ü. NN, maximal +0,5 m über Erschließungsstraße. Es gilt die Stellplatzsatzung des Marktes Mering in der Fassung vom 18.07.2025.
ALTLASTEN. Nicht im Altlastenkataster erfasst (Landratsamt Aichach-Friedberg, 07.08.2026); eine Garantie der Altlastenfreiheit ist damit nicht verbunden. Baugrundgutachten vor Bebauung empfohlen. Baulastenauszug angefordert. Angaben ohne Gewähr.