Grundstück 2 günstiger perfekter Bauplatz in zentraler Lage
Dieses attraktive Grundstück bietet Ihnen maximale Gestaltungsfreiheit:
Es besteht kein Bauzwang – Sie sind also nicht verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist zu bauen. Sie entscheiden selbst, ob Sie sofort starten oder das Grundstück als langfristige Investition halten möchten.
Ebenfalls gibt es keinen Bebauungsplan. Das heißt, es existiert keine starre Satzung, die Details wie Dachform, Firstrichtung, Fassadenfarbe oder Geschossanzahl zwingend vorgibt.
Stattdessen gilt hier § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Was bedeutet das in der Praxis?
Nach § 34 BauGB ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach folgenden Kriterien in die nähere Umgebung einfügt:
Art der baulichen Nutzung – z. B. Wohnhaus, Doppelhaus, ggf. auch Mischnutzung mit Büro/Praxis, soweit ortsüblich.
Maß der baulichen Nutzung – Bauhöhe, Zahl der Vollgeschosse, Größe der Grundfläche.
Bauweise – offene oder geschlossene Bauweise, Dachform, Ausrichtung.
Überbaubare Grundstücksfläche – Größe und Lage des Baufensters, also wie viel Fläche des Grundstücks bebaut werden darf.
Die „nähere Umgebung“ meint hierbei die direkte Nachbarschaft. Die Gestaltung sollte sich also optisch und funktional an den bereits bestehenden Gebäuden orientieren, damit ein harmonisches Ortsbild erhalten bleibt.
Planungsvorteil für Sie:
Gerade weil kein Bebauungsplan existiert, haben Sie deutlich mehr Freiheit als in vielen Neubaugebieten. Sie können Ihren Entwurf individueller gestalten, solange er im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten bleibt.
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Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Durch eine Anfrage auf diese Immobilie erklärt der Interessent seine Einwilligung für die Kontaktaufnahme durch Alexander Köhler Immobilien.
Alle Angaben zu den baurechtlichen Möglichkeiten beruhen auf den uns vorliegenden Informationen und dienen lediglich der unverbindlichen Vorabinformation. Eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein konkretes Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, kann ausschließlich die zuständige Bau- bzw. Genehmigungsbehörde erteilen.
Wir empfehlen dringend, vor einem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage oder ein klärendes Gespräch mit dem Bauamt der Gemeinde zu führen.
Der Käufer ist verpflichtet, sich selbstständig über die tatsächlichen Bebauungsmöglichkeiten zu informieren.
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Herr Alexander Köhler
Zeller Straße 4
86510 Ried
01716840131
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