Alexander Köhler Immobilien
📍 Zeller Straße 4, 86510 Ried
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Beim Verkauf eines Grundstücks entscheidet nicht die Fläche über den Preis, sondern das Baurecht, das auf ihr liegt. Zwei gleich große Flurstücke im Landkreis Aichach-Friedberg können sich im Wert um ein Vielfaches unterscheiden, je nachdem, ob und wie dicht sie bebaut werden dürfen und ob die Erschließung bezahlt ist.
Kostenlose Erstberatung
Lokale Marktkenntnis
Transparente Abwicklung
über 36 Jahre am Markt
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und besprechen die Ersteinschätzung Ihres Grundstücks: Baurecht, Erschließung und ein realistischer Preis.
Bei einem Haus sehen Käufer, was sie bekommen. Bei einem Grundstück kaufen sie eine Möglichkeit, und deren Umfang steht in Plänen, Auskünften und Verzeichnissen. Wer diese vier Punkte vor der Vermarktung klärt, verhandelt aus einer deutlich stärkeren Position, weil der Käufer keine Unsicherheit vom Preis abziehen muss.
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Liegt die Fläche in einem Bebauungsplan, gelten dessen Festsetzungen (§ 30 Baugesetzbuch). Im unbeplanten Innenbereich muss sich ein Neubau in die Umgebung einfügen (§ 34). Im Außenbereich ist Wohnbebauung in der Regel nicht zulässig (§ 35). Zwischen § 34 und § 35 liegt in der Praxis der größte Wertunterschied.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg weist selbst darauf hin, dass die „Bodenrichtwertzonen keine baurechtliche Aussage treffen". Wo Zweifel bestehen, schafft eine Bauvoranfrage ein Dokument, auf das sich Käufer und Banken verlassen.
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Liegen Straße, Kanal, Wasser und Strom an und sind die Erschließungsbeiträge abgerechnet, erzielt die Fläche die Preise, die Sie in den Portalen sehen. Fehlt ein Teil davon oder ist ein Beitrag noch offen, zieht der Käufer den geschätzten Betrag ab, meist großzügig. Wir holen die Auskunft der Gemeinde vorher ein, damit im Exposé eine Zahl steht und keine Schätzung.
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Abstandsflächenbaulasten, Zufahrtsrechte, Leitungen und Einträge im Altlastenkataster verkleinern die nutzbare Fläche oder verteuern den Bau. Diese Auskünfte gehören ins Exposé und nicht erst in den Vertragsentwurf des Notars, wo sie eine abgeschlossene Verhandlung neu eröffnen.
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Bei unbebauten Wohnbaugrundstücken kann die Gemeinde nach § 24 Absatz 1 Nummer 6 Baugesetzbuch in den Kaufvertrag eintreten. Das betrifft genau den typischen Bauplatz in unserer Region. Am Preis ändert sich für Sie nichts, wohl aber am Zeitplan: Der Notar fragt nach der Beurkundung bei der Gemeinde an, und diese Frist gehört in die Planung der Übergabe.

Viele Wohngrundstücke in Ried, Kissing, Mering und den Friedberger Ortsteilen stammen aus den 1960er und 1970er Jahren und sind nach heutigen Maßstäben großzügig geschnitten. Sind die Kinder aus dem Haus, stellt sich oft dieselbe Frage: Lässt sich der hintere Teil abtrennen und verkaufen, während man selbst wohnen bleibt?
Baurechtlich ist der Weg häufig offen. Die Teilung ist nach § 19 Baugesetzbuch eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, sie darf aber keine Verhältnisse schaffen, die dem Bebauungsplan widersprechen. Über den Wert entscheidet, ob die neue Fläche selbstständig bebaubar und über eine eigene Zufahrt erschlossen ist. Bei einer Bebauung in zweiter Reihe hängt genau daran der Preis.
Die teuerste Fehlannahme: „Ich wohne selbst hier, also ist der Verkauf steuerfrei." Für die abgetrennte unbebaute Teilfläche gilt das nicht. Der Bundesfinanzhof hat am 26. September 2023 entschieden (IX R 14/22), dass die Ausnahme für eigene Wohnzwecke hier nicht greift, auch wenn die Fläche bis zuletzt Garten war. Liegt der Erwerb weniger als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn aus der Teilfläche steuerpflichtig.
Reihenfolge und Zeitpunkt von Teilung, Vermessung und Verkauf besprechen wir deshalb, bevor der Vermesser kommt, auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Diese Darstellung gibt den Stand der genannten Vorschriften und der zitierten Entscheidung wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die verbindliche Beurteilung übernimmt Ihr Steuerberater.
Ein Grundstück wird nicht von einem einzigen Markt gekauft, sondern von Gruppen, die völlig verschieden rechnen. Welche Gruppe zu Ihrer Fläche passt, entscheidet über Preisstrategie, Exposé und Ansprache. Wir legen das mit Ihnen fest, bevor die erste Anzeige erscheint.

Bauherren
Sie sind ortsgebunden, entscheiden nach Lage, Zuschnitt und Nachbarschaft und zahlen die höchsten Quadratmeterpreise. Voraussetzung ist eine tragfähige Finanzierung. Die schätzen wir dank unserer Herkunft aus der Baufinanzierung früh ein.

Bauträger
Sie rechnen rückwärts vom Verkaufserlös der späteren Wohnungen und fragen zuerst nach der zulässigen Geschossfläche. Große Flächen erzielen bei dieser Gruppe oft mehr als bei Privatkäufern, kleine deutlich weniger.

Nachbarn
Für den Nachbarn hat eine schmale oder ungünstig geschnittene Fläche einen Zusatznutzen, den sie für niemanden sonst hat. Er ist deshalb oft der wirtschaftlich stärkste Interessent. Diese Gespräche führen wir diskret und getrennt von der öffentlichen Vermarktung.

Investoren & Landwirte
Bauerwartungsland kaufen Investoren, die das Planungsrisiko einpreisen. Ackerland liegt im Landkreis bei rund 13,50 Euro, Grünland bei rund 6,50 Euro je Quadratmeter (Stichtag 1. Januar 2026). Hier entscheidet der richtige direkte Kontakt, nicht die Reichweite eines Portals.
Sie wissen nicht genau, ob Ihre Fläche als Bauland, Bauerwartungsland oder Außenbereich gilt? Diese Einordnung nehmen wir im Erstgespräch vor, bevor über Preise gesprochen wird.
Erstgespräch vereinbarenBeim Verkauf Ihres Grundstücks beginnt unsere Arbeit vor der ersten Anzeige: bei Plänen, Auskünften und der Frage, wer Ihre Fläche am höchsten bewertet. In den vergangenen Monaten konnten wir vier bis fünf Objekte über dem Angebotspreis verkaufen. Das ist ein Ergebnis sorgfältiger Vorbereitung und kein Versprechen für jede Fläche.
Für jedes Objekt beauftragen wir einen professionellen Fotografen. Bei einem Grundstück gibt es nichts zu inszenieren, deshalb zeigen Aufnahmen, Lageplan und Grenzverlauf, wie die Fläche liegt und was auf ihr möglich ist.
Sie erreichen uns persönlich auch am Abend außerhalb der Bürozeiten. Bauherren melden sich meist nach Feierabend, und eine schnelle Rückmeldung entscheidet oft, ob es überhaupt zu einem Termin kommt.
Das Unternehmen ist aus der Baufinanzierung heraus entstanden, in Zusammenarbeit mit der Raiffeisenbank Wittelsbacher Land. Ein Bauplatz wird anders finanziert als ein fertiges Haus, und wir erkennen früh, ob ein Interessent seine Möglichkeiten überschätzt.
Flurkarte, Bebauungsplan oder Einordnung nach § 34, Erschließungsauskunft und Baulastenverzeichnis holen wir ein, bevor das Exposé entsteht. Ein Grundstück mit geklärtem Baurecht verhandelt sich anders als eines mit offenen Fragen.

Der Gutachterausschuss des Landkreises hat die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2026 veröffentlicht. Wohnbauland liegt im Durchschnitt bei rund 490 Euro je Quadratmeter, leicht unter dem Vorwert von rund 500 Euro. Der Ausschuss spricht von einer weitgehend stagnierenden Entwicklung der vergangenen Jahre.
Die Angebotspreise entlang der Achse Friedberg, Mering und Kissing liegen deutlich darüber. Wer seinen Preis aus dem Bodenrichtwert ableitet, verkauft meist zu günstig. Wer den Portaldurchschnitt übernimmt, ohne die eigene Lage zu prüfen, steht oft Monate ohne Anfrage am Markt.
Dazu kommt eine Besonderheit der Region: Die Gemeinden sind hier selbst Anbieter. Die Stadt Friedberg vergibt eigenes Wohnbauland in geregelten Verfahren, und auch die Nachbargemeinden weisen Bauflächen aus. Fällt Ihr Vermarktungsstart in eine solche Vergabe, konkurriert Ihre Fläche mit vergünstigt abgegebenen Bauplätzen. Diese Verfahren behalten wir im Blick.
Unser Büro liegt in Ried, mitten in dieser Region. Von hier aus betreuen wir Baindlkirch, Merching und Dasing ebenso wie Mering, Kissing, Königsbrunn und die Friedberger Ortsteile wie Ottmaring, Stätzling, Wulfertshausen oder Derching. Gemeint ist durchgehend Friedberg in Bayern, nicht Friedberg in Hessen.
| Ort | Ø Angebotspreis | Spanne |
|---|---|---|
| Friedberg | 816 €/m² | 540 bis 990 €/m² |
| Kissing | 880 €/m² | keine Angabe |
| Mering | 851 €/m² | 432 bis 1.190 €/m² |
| Ried | 660 €/m² | 524 bis 857 €/m² |
| Bodenrichtwert Landkreis, amtlich | rd. 490 €/m² | Wohnbauland, Stichtag 01.01.2026 |
Von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Beim Grundstück liegt das Gewicht am Anfang, denn was vor der Vermarktung geklärt ist, muss später niemand mehr verhandeln.
Im Gespräch und bei einem Termin auf der Fläche lernen wir Ihr Grundstück und Ihre Ziele kennen. Wir ordnen Baurecht, Erschließung, Zuschnitt und Lage ein und leiten daraus einen realistischen Angebotspreis ab. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Bebauungsplan oder Auskunft nach § 34, Erschließungsnachweis, Baulastenverzeichnis und Altlastenauskunft: Wir prüfen, was vorliegt, und fordern Fehlendes bei Gemeinde und Landratsamt an. Bei einer Teilung kommen die Vermessungsunterlagen dazu.
Aufnahmen, Lageplan, Grenzverlauf und eine klare Aussage zum Baurecht bilden das Exposé. Vermarktet wird über die Portale, unser Interessenten-Netzwerk und die direkte Ansprache der Käufergruppe, die zu Ihrer Fläche passt.
Wir prüfen Anfragen vor und führen die Termine auf der Fläche persönlich. Sie müssen nicht dabei sein und erhalten nach jedem Termin eine Rückmeldung.
Wir verhandeln in Ihrem Interesse und prüfen früh, ob die Finanzierung des Käufers trägt. So scheitert ein Verkauf nicht kurz vor dem Notartermin.
Wir bereiten den Notartermin mit Ihnen vor, stimmen den Vertragsentwurf mit dem Notariat ab und planen die Anfrage zum Vorkaufsrecht der Gemeinde ein. Auch nach der Übergabe bleiben wir Ihr Ansprechpartner.

Vereinbaren Sie Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung, persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Sie erfahren, welcher baurechtliche Status für Ihre Fläche gilt und welcher Preis realistisch ist.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Auch wenn die Immobilie letztlich nicht zu unseren Vorstellungen gepasst hat, haben wir die Zusammenarbeit als sehr positiv empfunden. Der Kontakt war von Anfang an freundlich, professionell und unkompliziert. Fragen wurden schnell und kompetent beantwortet und die Kommunikation war jederzeit angenehm und transparent.
Herr Köhler war sehr freundlich, hat auf jede Anfrage schnell geantwortet und alle benötigten Dokumente/Unterlagen schnell und vollständig zur Verfügung gestellt
Mit Herr Köhler hatten wir das beste Bauchgefühl! Von der ersten Begegnung an hat sich Herr Köhler Zeit für uns genommen und uns ganz persönlich beraten – nicht wie bei einem normalen Immobilienmakler, sondern wie jemand, der wirklich für uns da ist. Er hat volles Verständnis für unsere Situation gehabt und uns Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess begleitet. Man hat gemerkt, dass es ihm nicht nur um den Abschluss ging, sondern dass er wirklich das Beste für uns wollte. Dafür sind wir ihm unglaublich dankbar. Von Herzen weiterzuempfehlen!
Ich habe Herrn Köhler als sehr kompetenten, freundlichen und engagierten Makler kennengelernt. Bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung in Nürnberg hat alles reibungslos funktioniert. Herr Köhler kümmert sich zuverlässig und zügig um den gesamten Prozess. Beginnend von der professionellen Erstellung des Exposés bis zum Notar Termin war alles bestens organisiert. Vielen Dank dafür.
Herr Köhler hat den Verkauf einer Wohnung in Neuburg/Do sehr kompetent begleitet und die jeweils notwendigen Schritte professionell vollzogen. Dies hat uns sehr entlastet. Alle Erläuterungen, Einschätzungen und Hinweise durch Herrn Köhler waren zweckmäßig und haben zu einer zügigen Umsetzung geführt. Vielen Dank dafür!
Mit Herrn Köhler hatte ich einen angenehmen Erstkontakt. Die Besichtigung war gut organisiert und kompetent durchgeführt. Auch die Kommunikation war jederzeit klar und zuverlässig. Man merkt die Erfahrung sofort. Ein sympathischer Ansprechpartner, den ich gerne weiterempfehle!
Der Kauf der Wohnung für unsere Eltern hätte wirklich nicht besser laufen können. Vom ersten Kontakt bis zur Schlüsselübergabe wurden wir außergewöhnlich professionell, herzlich und mit großem Engagement begleitet.Besonders beeindruckt hat uns die ehrliche und kompetente Beratung sowie die schnelle und unkomplizierte Kommunikation. Jede Frage wurde umgehend beantwortet und wir hatten während des gesamten Kaufprozesses jederzeit das Gefühl, bestens aufgehoben zu sein. Man merkt sofort, dass hier mit viel Erfahrung, Leidenschaft und echter Kundenorientierung gearbeitet wird.Dank der hervorragenden Unterstützung verlief der gesamte Kauf absolut reibungslos und stressfrei. Unsere Eltern sind überglücklich mit ihrer neuen Wohnung und wir sind sehr dankbar, einen so zuverlässigen und vertrauenswürdigen Immobilienmakler an unserer Seite gehabt zu haben.
Ich kann Herr Köhler absolut empfehlen! Sehr sympathisch, klar und ehrlich. Absolut realistische Einschätzung der Immobilie. Er hat sich viel Zeit genommen und ist sehr auf unsere individuelle Situation eingegangen.
Von der ersten Beratung bis zum Abschluss übernehmen wir alle Aufgaben, die ein Grundstücksverkauf mit sich bringt. Sie entscheiden, wie stark Sie eingebunden sein möchten.
Einordnung nach Bodenrichtwert, Vergleichspreisen, Baurecht und Erschließung. Die Ersteinschätzung ist für Eigentümer in Ried und dem Landkreis Aichach-Friedberg kostenlos und unverbindlich.
Aufnahmen, Lageplan, Grenzverlauf und eine klare Aussage zum Baurecht, damit Interessenten die Fläche einordnen können, ohne davorzustehen.
Führende Portale, unsere Interessenten-Datenbank und regionale Kanäle im Wittelsbacher Land, ergänzt um die direkte Ansprache von Bauträgern.
Vorqualifizierte Anfragen, Termine auf der Fläche und eine Rückmeldung an Sie nach jedem Termin.
Begleitung bis zum Kaufvertrag, mit Prüfung von Bonität und Finanzierung des Käufers und Abstimmung mit dem Notariat.
Auch nach Beurkundung und Übergabe sind wir für Sie da, etwa bei Rückfragen zur Anfrage der Gemeinde oder zur Vermessung.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen!
Jetzt Anfrage stellenDie Fragen, die uns Eigentümer aus Friedberg, Mering, Kissing und Ried am häufigsten stellen, offen beantwortet.
Die durchschnittlichen Angebotspreise für Grundstücke liegen in Friedberg bei rund 816 Euro je Quadratmeter, mit einer Spanne von 540 bis 990 Euro (Stand März 2026). Der amtliche Bodenrichtwert für Wohnbauland liegt im Landkreis Aichach-Friedberg im Durchschnitt bei rund 490 Euro je Quadratmeter (Gutachterausschuss, Stichtag 1. Januar 2026) und ist ein Zonenwert, kein Wert für ein einzelnes Grundstück. Gemeint ist Friedberg in Bayern, nicht Friedberg in Hessen.
Sie benötigen einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte mit Lageplan, den Bebauungsplan oder im unbeplanten Innenbereich die Auskunft der Gemeinde, den Erschließungsnachweis, einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, die Altlastenauskunft und den Nachweis über den Erwerb. Bei einer Teilung kommen die Vermessungsunterlagen dazu. Einen Energieausweis brauchen Sie für ein unbebautes Grundstück nicht. Fehlende Dokumente fordern wir für Sie an.
Nach Ablauf von zehn Jahren zwischen Anschaffung und Verkauf fällt nach § 23 des Einkommensteuergesetzes keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn an. Die Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum hilft bei unbebauten Grundstücken nicht weiter, weil eine Fläche ohne Gebäude nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden kann. Der Bundesfinanzhof hat das im Urteil vom 26. September 2023 (IX R 14/22) auch für eine abgetrennte Gartenfläche bestätigt. Die verbindliche Beurteilung übernimmt Ihr Steuerberater.
Ja, das ist der häufigste Fall in unserer Region. Voraussetzung ist, dass die abgetrennte Fläche selbstständig bebaubar und erschlossen ist und die Teilung den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht (§ 19 Baugesetzbuch). Vor der Vermessung sollten Bebaubarkeit, Zufahrt und die steuerliche Seite geklärt sein, weil sich die Reihenfolge der Schritte im Ergebnis erheblich auswirkt.
Verhindern nicht, aber sie kann in den Kaufvertrag eintreten. Bei unbebauten Grundstücken in Gebieten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, steht der Gemeinde nach § 24 Absatz 1 Nummer 6 des Baugesetzbuchs ein Vorkaufsrecht zu. Sie muss dabei den beabsichtigten Verwendungszweck angeben. Der Kaufpreis bleibt für Sie derselbe, es ändert sich der Käufer. Die Anfrage des Notars gehört deshalb in jeden Zeitplan.
Als Verkäufer tragen Sie in der Regel die Löschung eingetragener Grundschulden, die Beschaffung fehlender Unterlagen und, falls eine Teilung erfolgt, die Vermessungskosten. Notar- und Grundbuchkosten für den Eigentumsübergang sowie die Grunderwerbsteuer übernimmt üblicherweise der Käufer. Was in Ihrem Fall anfällt, einschließlich der Maklerprovision, nennen wir Ihnen vor der Beauftragung schriftlich.
Bei einem erschlossenen Bauplatz mit klarem Baurecht und einem Käufer aus der Nachbarschaft kann ein privater Verkauf funktionieren. Der Unterschied entsteht dort, wo Baurecht, Erschließung, Teilbarkeit oder mehrere Käufergruppen im Spiel sind, denn diese Punkte bestimmen den Preis stärker als die Verhandlung selbst. Wenn ein privater Verkauf in Ihrem Fall der sinnvollere Weg ist, sagen wir Ihnen das im Erstgespräch.